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Berlin: Vorgabe eines erhöhten Vergabemindestentgelts im Vorgriff auf die Novelle des BerlAVG

Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat im Rundschreiben SenWiEnBe II D Nr. 02/2020 vom 25.03.2020 einen erhöhten Vergabemindestlohn im Vorgriff auf die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes BerlAVG vorgegeben.

Das novellierte BerlAVG soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf BerlAVG-E sieht unter anderem eine Erhöhung des gesetzlichen Vergabemindestentgelts auf voraussichtlich 12,50 Euro brutto je Zeitstunde und damit eine deutliche Anhebung von 3,50 Euro gegenüber dem IST-Stand vor.

Der Senat möchte damit erreichen, dass das geplante Vergabemindestentgelt auch für die Aufträge gilt, die im Wesentlichen nach dem Inkrafttreten des BerlAVG ausgeführt werden. So sollen insbesondere Beschäftigte in Niedriglohnbereichen, die Aufträge für das Land Berlin ausführen, davon profitieren.

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