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Service, Nachrichten
20.03.2018, Mecklenburg-Vorpommern

Vergabemindestlohn für alle öffentlichen Aufträge

Einen Auftrag von Land oder Kommunen soll künftig nur bekommen, wer seinen Beschäftigten mind. 9,54 €/h zahlt. Anfangs vorgesehene Mindesthöhen beim Auftragswert wurden nun gestrichen.

Das Landeskabinett hat den Weg für einen Vergabemindestlohn von 9,54 Euro für öffentliche Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern freigemacht und auf den letzten Metern noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Die anfangs geplanten Mindesthöhen beim Auftragswert wurden gestrichen, ehe das Kabinett den Gesetzentwurf am 20. März 2018 verabschiedete. Der Vergabemindestlohn soll für alle öffentlichen Aufträge von Land und Kommunen gelten – „unabhängig von der Höhe des Auftrags“, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Schwerin sagte.

Kritik führte zur Streichung

Im ersten Entwurf waren Mindestauftragshöhen vorgesehen, was für Kritik aus der Opposition sorgte. Bei Bauleistungen sollte der Vergabemindestlohn erst ab einem Wert von 50.000 Euro greifen, für Liefer- und für Dienstleistungen ab 10.000 Euro. Die Linke monierte, dass nur 15 Prozent der Landesaufträge für Bauwirtschaft und Dienstleister die Schwellen überstiegen. Dabei berief sich die Oppositionsfraktion auf eine Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage. Bei Lieferanten seien es sogar nur drei Prozent. Damit hätte der Mindestlohn für öffentliche Aufträge kaum Wirkung entfaltet. Die Auftragshöhen wurden nun gestrichen.

„Das Land möchte, dass die Leute für ihre Arbeit besser bezahlt werden“, sagte Schwesig. Ziel sei es, die Lohnspirale nach oben in Gang zu setzen und dabei die Unternehmen mitzunehmen. Der geplante Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge liegt 70 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro. Er soll jährlich erhöht werden, als Maßstab soll dabei die Tarifentwicklung in Deutschland dienen. Aktuell seien die 9,54 Euro der zweithöchste Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge in Deutschland nach Schleswig-Holstein, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU).

Benachteiligt der Vergabemindestlohn regionale Unternehmen?

Der Gesetzentwurf soll jetzt dem Landtag zugeleitet, dort beschlossen und möglichst im Sommer in Kraft gesetzt werden. Kritik kam vom Arbeitgeberverband VUMV und von der nicht im Landtag vertretenen FDP. „Die Einführung eines Vergabemindestlohns führt nicht zu höheren Löhnen, sondern nur zu mehr Bürokratie für die betroffenen Unternehmen», sagte VUMV-Geschäftsführer Sven Müller. „Die Folge wird sein, dass sich an den Ausschreibungen des Landes und der Kommunen gerade die heimische mittelständische Wirtschaft kaum oder nicht beteiligen wird.“

FDP-Landesgeneralsekretär David Wulff forderte die Abschaffung des Landesvergabegesetzes und den Verzicht auf Mindestlöhne über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Das Vergabegesetz benachteilige systematisch kleine Unternehmen im Land. „Der übermäßig bürokratische Aufwand muss abgebaut werden“, forderte er. Die Linke begrüßte die Streichung der Schwellenwerte. „Es war gut, dass wir den Finger in die Wunde gelegt haben. Offenbar hat unser Nachbohren Wirkung gezeigt – keine Mindestgröße mehr bei öffentlichen Aufträgen des Landes und der Kommunen“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund äußerte sich positiv. „Das ist die richtige Politik, um Löhne aus dem Keller zu bringen“, sagte DGB Nord-Vize Ingo Schlüter.

Quelle: dpa

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