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Service, Nachrichten
14.11.2014, Brandenburg

Beschaffungsrelevante Aussagen im Koalitionsvertrag

Die SPD Brandenburg und die Linke Brandenburg haben ihren 70-seitigen Koalitionsvertrag unterzeichnet.

Unter dem Titel „Sicher, selbstbewusst und solidarisch: Brandenburgs Aufbruch vollenden.“ haben die SPD Brandenburg und die Linke Brandenburg ihren 70-seitigen Koalitionsvertrag vorgelegt, der am 01.11.2014 von den Sonderparteitagen gebilligt und am 03.11.2014 unterzeichnet worden ist.

Beschaffungsrelevante Eckpunkte im Koalitionsvertrag

Auf Vorschlag der Brandenburger Mindestlohnkommission soll die Höhe des Mindestlohns bei öffentlichen Aufträgen in Brandenburg Anfang 2015 überprüft werden. Die Koalition will aber auch generell das brandenburgische Vergabegesetz novellieren und mit den neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen synchronisieren. Dazu gehöre auch, dass ab dem 30.06.2019 die Lohnuntergrenze im brandenburgischen Vergabegesetz mit dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn übereinstimmen solle.
Darüber hinaus wird deutlich, dass die Koalition verstärkt auf energieeffiziente Beschaffung setzt. Der Einsatz energieeffizienter Produkte soll über entsprechende Handbücher, Leitfäden und Weiterbildungen befördert werden. Zudem soll die Vergabe von Landesmitteln bei Zuwendungs- und Fördermaßnahmen an den Nachweis der Energieeffizienz gekoppelt werden, wenn die Investitionen bauliche Maßnahmen oder technische Anlagen zum Betrieb von Gebäuden betreffen.

Die Koalition bekennt sich zu einer umfassenden Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand. Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen sei dafür eine notwendige Voraussetzung. Zur Sicherung der Daseinsvorsorge soll u.a. die interkommunale Zusammenarbeit – etwa auf den Gebieten der Bildung, der medizinischen und pflegerischen Versorgung, des öffentlichen Nahverkehrs, der Ver- und Entsorgung sowie der Kommunikation – weiter ausgebaut und steuerrechtlich nicht behindert werden. Eine umsatzsteuerliche Belastung kommunaler Beistandsleistungen werde daher abgelehnt. Auch auf Bundesebene und ggf. EU-rechtlich will sich die neue Regierung für eine umfassende Freistellung solcher Leistungen von der Umsatzsteuer einsetzen.

Weiterhin sollen nach dem ausdrücklichen Willen der Koalitionäre keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert werden.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 11/2014

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