Am 13. November 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Länder– und Verbändebeteiligung zur Wettbewerbsregistrierungsverordnung eingeleitet. Der Erlass der Rechtsverordnung gilt als Grundlage für die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt (BKartA).
Mit Hilfe des Registers können sich öffentliche Auftraggeber über zurechenbare Rechtsverstöße eines Unternehmens, die zu dessen Ausschluss vom Vergabeverfahren führen müssen oder führen können, informieren. Es wird auf der Grundlage des am 29. Juni 2020 verabschiedeten Gesetzes zur Einführung des Wettbewerbsregisters eingerichtet.
Der Referentenentwurf konkretisiert die Verordnung zum Wettbewerbsregister in folgenden Punkten:
- Einzelheiten der elektronischen Kommunikation zwischen der Registerbehörde und den Nutzern des Registers,
- Voraussetzungen der Datenspeicherung,
- Einführung einer Gebühr für die Erteilung einer Selbstauskunft und
- Anforderungen an Anträge und Nachweise über die Löschung von Eintragungen wegen durchgeführter vergaberechtlicher Selbstreinigung.
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