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Vergaberecht, Vergabelexikon

Wettbewerbsregister

Mit dem Wettbewerbsregister wird die Transparenz für öffentliche Auftraggeber gestärkt. Das beim Bundeskartellamt geführte Register listet Unternehmen und natürliche Personen auf, die in der Vergangenheit bestimmte Rechtsverletzungen begangen haben. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, diese Eintragungen bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Das Wettbewerbsregister wird voraussichtlich ab 2019/2020 verfügbar sein.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft

Glossar
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