Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
20.01.2012, Brandenburg

Brandenburg: Wertgrenzen 2012

Auch 2012 bleiben die erhöhten Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen für kommunale Vergabestellen in Brandenburg bestehen.

Für kommunale und Landesvergabestellen im Land Brandenburg gelten jedoch ab 2012 unterschiedliche Wertgrenzen.

Kommunale Auftraggeber:

Die erhöhten Wertgrenzen von 100.000 Euro für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen im VOL-Bereich sowie 100.000 Euro für Freihändige Vergaben und 1 Mio. Euro für Beschränkte Ausschreibungen im VOB-Bereich bleiben für kommunale Vergabestellen in Brandenburg nach §§ 30 KommHKV, 25a GemHVO bestehen.

Landesvergabestellen:

Für Landesvergabestellen wurde die Regelung nicht verlängert, so dass hier nunmehr wieder die alten Wertgrenzen der VV zu § 55 Landeshaushaltsordnung gelten:

für VOL/A 20.000 Euro für Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen
für VOB/A vorbehaltlich einer Weisung der jeweiligen Fachaufsicht nach Wahl der Vergabestelle entweder 20.000 Euro für Freihändige Vergaben bzw. 200.000 Euro für Beschränkte Ausschreibungen oder aber die Wertgrenzen nach § 3 VOB/A.

Zurück
Ähnliche Nachrichten