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Service, Nachrichten
01.07.2013, Deutschland

Bundesrat stimmt HOAI 2013 zu

Am 7. Juni stimmte der Bundesrat der siebten Änderung der HOAI zu. Allerdings mit begleitender Entschließung.

Nachdem am 24. April der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 6. März mit einigen Änderungen verabschiedet wurde, erhielt der Bundesrat die HOAI 2013 zur Verabschiedung. Am 7. Juni war es dann soweit. Der novellierten Honorarverordnung für Ingenieure und Architekten 2013 stimmte der Bundesrat zu. Jedoch knüpft er dies an eine begleitende Entschließung. In dieser merkt der Bundesrat an, dass sein Beschluss von 2009 in wesentlichen Teilen bei der Neufassung nicht berücksichtigt wurde. Nach wie vor sind die Honorare für Beratungsleistungen rechtlich unverbindlich in der Anlage 1 zu finden. Zudem konnte der Bundesrat durch die späte Unterrichtung nicht angemessen darüber diskutieren. Daher bittet der Bundesrat um Evaluierung der Erhöhung der Honorarsätze in der kommenden Legislaturperiode. Zudem forderte er die Bundesregierung auf, einen Bericht zur Frage der Rückführung der Beratungsleistung in den verbindlichen Teil der HOAI zu erstellen sowie die Regelung der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen verbindlich umzusetzen. Die HOAI 2013 tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt am 16. Juli 2013 in Kraft.

Zum Inhalt der HOAI 2013

Dank der neuen HOAI 2013 werden die Honorare um durchschnittlich 20 Prozent erhöht. Der Erhöhung liegen eine wirtschaftliche Anpassung und der Mehraufwand bei Leistungsbildern zu Grunde. Zudem wurden die Leistungsbilder aktualisiert und die Grundleistungen ausgeweitet. Durch die aktualisierten Leistungsbilder sowie die Honorarempfehlungen können Leistungsumfang und Höhe der Vergütung je nach konkretem Sachverhalt individuell vereinbart werden. Nur manche Honorarleistungen wurden erheblich gekürzt. Daher ist es wichtig, dass bei Vertragsabschluss festgelegt wird, ob schon die HOAI 2013 zur Anwendung kommt.
2009 wurde die HOAI letztmalig novelliert. Dabei wurden die Honorare pauschal um zehn Prozent erhöht.

Zur aktuellen Fassung der HOAI gelangen Sie hier.

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