Die eVergabe als Standard
EU Kommission will bis 2016 eine komplette Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf die eVergabe.
BRÜSSEL – Nach einer von der EU-Kommission veröffentlichten Mitteilung soll bis Mitte 2016 die elektronische Auftragsvergabe (eVergabe) europaweit zum Standard bei öffentlichen Vergabeverfahren werden.
In ihrer Mitteilung schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, um die beteiligten Akteure bei der Umstellung auf die eVergabe zu unterstützen.
„Es ist Zeit zu handeln“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier. „Durch die elektronische Auftragsvergabe lässt sich ein beträchtliches bisher noch ungenutztes Potenzial für die EU-Wirtschaft erschließen. Die Beschaffungsverfahren würden erleichtert, Verwaltungsaufwand und Kosten reduziert, die Beteiligung von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) erhöht, die Qualität gesteigert und die Preise gesenkt.“
Derzeit kommt die eVergabe trotz ehrgeiziger politischer Ziele erst bei lediglich 5 bis 10 % aller in der EU durchgeführten Vergabeverfahren zum Einsatz. In ihrer Mitteilung stellt die Kommission eine Strategie vor, mit der das Ziel zur beschleunigten Umstellung auf die eVergabe verwirklicht werden soll. Die Kommission schlägt eine Reihe flankierender Maßnahmen vor, um die beteiligten Akteure, einschließlich KMU, dabei zu unterstützen, den Übergang rechtzeitig zu bewerkstelligen:
- finanzielle und technische Unterstützung bei der Schaffung der Infrastrukturen für die eVergabe durch EU-Programme und Fördermittel
- Ermittlung und Weitergabe von bewährten Praktiken im Bereich der eVergabe;
- Überwachung der Einführung der eVergabe und des erzielten Nutzens;
- Umsetzung einer umfassenden Verbreitungsstrategie mit dem Ziel, die Akteure über Chancen und Nutzen der eVergabe zu informieren.
Außerdem wird in der Mitteilung angekündigt, dass die Europäische Kommission selbst bis Mitte 2015 – also bereits ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist – auf eine vollständige elektronische Auftragsvergabe umstellen und ihre eVergabe-Lösungen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen wird.
Hintergrund
Die Legislativvorschläge zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2011 angenommen wurden (IP/11/1580), sehen ein schrittweise umzusetzendes und ambitioniertes Konzept für die Umstellung auf die eVergabe vor. So sollen:
- bis Mitte 2014 für bestimmte Phasen des Vergabeverfahrens (elektronische Bekanntmachung von Ausschreibungen und elektronische Verfügbarmachung von Ausschreibungsunterlagen) die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verbindlich vorgeschrieben werden;
- zentrale Beschaffungsbehörden – ebenfalls bis Mitte 2014 – vollständig auf die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel umstellen, u.a. auf eine elektronischen Angebotsabgabe;
- bis Mitte 2016 die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für alle öffentlichen Auftraggeber und alle Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben werden;
- darüber hinaus detailliertere Vorschriften zur Förderung von Interoperabilität und Standardisierung der eVergabeverfahren festgelegt werden.
Um die Vorteile der eVergabe und die Herausforderungen im Hinblick auf die Umsetzung zu erörtern, veranstaltet die Kommission am 26. Juni 2012 in Brüssel eine Konferenz mit dem Titel: „Elektronisches Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance”.