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Service, Nachrichten
05.12.2012, Deutschland

Dienstleistungskonzession darf nicht ausschreibungspflichtig werden

Wenn es nach den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband der Kommunen geht, dürfen Dienstleistungskonzessionen nicht ausschreibungspflichtig werden.

Der Binnenmarktkommissar Michel Branier traf sich in der vergangenen Woche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Verbands Kommunaler Unternehmen und diskutierte mit ihnen über den Plan der EU, Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen.
Der Grund des Unmuts beider Verbände liegt darin begründet, dass beide durch diese mögliche Richtlinie einen Eingriff in die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsversorgung sehen. Der Vorschlag der neuen Richtlinie entbehrt, nach Ansicht beider Verbände, jeder Notwendigkeit und schlüssigen Begründung. „Insbesondere besteht keine Rechtsunsicherheit und keine Rechtsschutzlücke, die ein Handeln der Europäischen Kommission nötig machen würden“, äußerten sich beide Verbände. Zudem müssen die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge, wie die Wasserversorgung, soziale Dienstleistungen oder auch Rettungsdienstleistungen, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinien herausgenommen werden. Damit würde dann die Richtlinie dem Vertrag von Lissabon entsprechen. Auch die interkommunale Zusammenarbeit ist durch den Plan der EU in Gefahr. So könnte etwa eine Kommune für die andere den Winterstreudienst nicht mehr übernehmen, sondern dies müsste nach Plänen der EU ebenso ausgeschrieben werden, wie etwa das Kantinenessen in einer Schule. Eigene kommunale Unternehmen könnten dadurch keine Konzession mehr erhalten. Auch der EuGh sieht einen Vorteil in der ausschreibungsfreien Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und bestätigte die kommunale Handlungsfreiheit. Zurzeit wird in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über diese EU-Richtlinie beraten.

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