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Bundeskartellamt: Inbetriebnahme des Wettbewerbsregister

Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt über die Inbetriebnahme des Wettbewerbsregisters informiert. Damit können sich Behörden, die nach dem Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) mitteilungspflichtig sind und öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind, registrieren.

Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern wichtige Informationen für ihre Vergabeverfahren zur Verfügung. Vergabestellen erfahren hier, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Durch die Abfrage beim Wettbewerbsregister kann künftig objektiv geprüft werden, ob Ausschlussgründen vorliegen oder nicht. Bisher waren die Auftraggeber diesbezüglich weitestgehend auf eigene Angaben der Firmen angewiesen.

Das Wettbewerbsregister trägt so zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bei und stärkt die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei den Unternehmen.

Die Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister sind ausschließlich digital abrufbar. „Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register.“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Ab welchem Zeitpunkt das Wettbewerbsregister voll genutzt werden kann sowie Mitteilungspflicht und Abfragemöglichkeit bestehen, steht noch nicht fest. Das BMWi wird darüber im Bundesanzeiger informieren.

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