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Service, Nachrichten
03.04.2013, Deutschland

Digitale Ausgabe des EU-Amtsblattes ab 1.7. rechtsverbindlich

Ab dem 1. Juli 2013 ist nur noch die elektronische Version des europäischen Amtsblattes rechtsverbindlich.

Seit dem Vertrag von Nizza vom 1. Februar 2003 ist das Amtsblatt, das in mehreren Sprachen erscheint, das offizielle Verkündigungsorgan der Europäischen Union. Trotz Onlinezugangs war bisher allein die gedruckte Ausgabe rechtsverbindlich. Das ändert sich nun am 1. Juli 2013. Ab diesem Zeitpunkt sind nur noch Rechtsakte, die in der elektronischen Ausgabe des EU-Amtsblattes veröffentlicht sind, rechtsverbindlich. Nur noch in Ausnahmefällen, etwa aufgrund einer unvorhersehbaren außergewöhnlichen Störung des Informationssystems, erhält die gedruckte Form Rechtswirkung. Der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission stammt aus dem Jahr 2011. Kürzlich hat nun das EU-Parlament diesem zugestimmt und es bereits im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Ausgabe vom 13. März 2013). Entsprechend der Verordnung besitzt die digitale Ausgabe des Amtsblattes eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde.

Lesen Sie auf Vergabe24 mehr zum Thema elektronische Signatur.

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