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Service, Nachrichten
14.06.2016, Deutschland

EEG Novelle 2016

Das Bundeskabinett hat dem Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2016) zugestimmt.

Nachdem nun das Bundeskabinett den Regierungsentwurf am 8. Juni 2016 beschlossen hat, wird sich der Bundestag voraussichtlich schon übernächste Woche erstmals mit dem Gesetz beschäftigen. Erneuerbare Energien sollen parallel zum Netzausbau weiter ausgebaut werden. Zukünftig soll die Förderhöhe für Erneuerbare Energien überwiegend marktwirtschaftlich ausgeschrieben werden.

Bisher gelten für die Betreiber von Ökostrom-Anlagen feste Fördersätze. Betreiber von Windrädern, Solaranlagen, Geothermie Anlagen und Biomasseanlagen bekommen für jede eingespeiste Kilowattstunde eine fixe, gesetzlich festgelegte Vergütung. Von 2019 an sollen neue Windanlagen/Windparks nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich in Ausschreibungen gegen andere Projekte durchsetzen können. Den Zuschlag erhält, wer für die geringsten Fördersätze zu bauen bereit ist. Die erste Ausschreibung soll im Mai 2017 stattfinden. Bei Biomasse und Solarparks soll es ähnlich laufen.

Die Details der EEG Novelle 2016

Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW bei Wind- und Solaranlagen und bis 150 KW bei Biomasseanlagen, sollen von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.

Für Windparks an Land ist in den ersten drei Jahren eine Höchstmenge von 2.700 Megawatt für Ausschreibungen vorgesehen, von 2022 an jährlich 2.800 Megawatt. Das entspricht zwischen 600 und 900 Anlagen im Jahr (je nach Größe der Windräder). Weitere 600 Megawatt sollen für Solarparks vergeben werden, 150 Megawatt für Biomasse-Anlagen (von 2020 bis 2022 Erhöhung auf 200 Megawatt).

Mehr zum Thema EEG und EEG Novelle 2016 lesen Sie in unserem Blog.

Quelle: VfW Verband für Wärmelieferung e.V.

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