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Service, Nachrichten
16.04.2015, Hamburg

Einigung auf Koalitionsvertrag

Die grün-rote Regierung in Hamburg hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Ein paar Punkte betreffen auch die öffentliche Auftragsvergabe.

Sowohl die Hamburger Grünen als auch die dortige SPD haben bereits dem 115-seitigen Koalitionsvertrag zugestimmt. Die wichtigsten Punkte betreffen unter anderem die Bildungspolitik, die Verkehrspolitik und die Justiz. In einigen wenigen Absätzen streift der Koalitionsvertrag aber auch die öffentliche Auftragsvergabe. Laut dem Papier soll „auch die Beschaffung der Stadt Hamburg noch stärker anhand fairer Kriterien vorgenommen werden. Dazu soll der Senat entsprechende Vorschläge entwickeln, die etwa die Erweiterung der Liste der `Kritischen Warengruppen´ oder die Benennung der vorzulegenden Nachweise und Zertifizierungen umfassen können“. Zudem „hat im Behördenfuhrpark die Beschaffung von Elektrofahrzeugen Vorrang“. „Bei der Beschaffung von IT-Hardware werden die Energie- und Ressourceneffizienz sowie faire Arbeitsbedingungen bei der Herstellung berücksichtigt.“ Langfristig soll auch der Recycling-Anteil solcher Geräte auch 100% gesteigert werden. Zudem strebe die Regierung eine ständige Verbesserung der CO2-Bilanz der von Hamburg genutzten Rechenzentren an.

Weiter ist dem Koalitionsvertrag zu entnehmen, dass der Mindestlohn in Hamburg überprüft und erhöht werden soll. Dies würde sich auf die Vergabe öffentlicher Aufträge auswirken.

Auch Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) werden weitergeführt bzw. geprüft. So realisiert Hamburg gemeinsam mit Schleswig-Holstein den 6-streifigen Ausbau der A 7 in Schnelsen im Rahmen eines ÖPP-Projekts (seit 2014 im Bau).
Der Bund prüfe derzeit darüber hinaus die Realisierung der A 26 Ost im Rahmen eines ÖPP-Modells. Naheliegender Weise komme dafür ein Verfügbarkeitsmodell in Frage. Eine Realisierung soll jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

In der Zusammenarbeit mit externen IT-Anbietern besteht beim Senat Einigkeit hinsichtlich des größtmöglichen Datenschutzes. So kündigt er an zu prüfen, inwiefern Auftragnehmer der Stadt gegenüber zu einer besonderen Vertraulichkeit, Geheimhaltung und Datenschutz verpflichtet werden können („No-Spy-Klausel“).

Der neue Koalitionsvertrag kann hier abgerufen werden.

Quelle: forum vergabe e.V.

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