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Service, Nachrichten
08.12.2015, Deutschland

Erhöhung der Mindestlöhne

Die Bundesländer haben die vergabespezifischen Mindestlöhne weiter angehoben.

Zu Jahresbeginn 2015 wurde der bundeseinheitliche Mindestlohn von 8,50 Euro, der auch für öffentliche Aufträge gilt, eingeführt. Den Ländern scheint dieser jedoch zu niedrig zu sein. Zuletzt wurde der in Hamburg geltende Mindestlohn auf 8,67 Euro erhöht.

Anja Theurer, Sprecherin der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen in Deutschland (StKA) äußerte sich dazu folgendermaßen: „Offenbar wird dem Bundesgesetzgeber vielerorts die Entscheidung über die sinnhafte Höhe des Mindestentgelts nicht zugetraut.“

In Brandenburg habe die aktuelle Landesregierung sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben, so Theurer, dass ab Juni 2019 Gleichklang zwischen den Mindestlöhnen Bund und Land herrschen soll. „Derzeit haben wir diesen Gleichklang mit 8,50 Euro bereits – gleichzeitig aber eine Empfehlung der zuständigen Tarifkommission, der eine Anhebung des brandenburgischen Mindestlohns auf 9 Euro vorsieht. Man darf daher gespannt sein, ob die Zeit bis Mitte 2019 vom Land genutzt wird, um auch hier noch draufzulegen und erst dann wieder zum versprochenen Gleichklang zurückzukehren.“

Die Leidtragenden seien insbesondere überregional tätige Unternehmen, die ihren Mitarbeitern je nach Tätigkeit und Einsatzort unterschiedliche Stundenlöhne zahlen müssten, so Theurer weiter. Ein fester Monatslohn werde so in vielen Fällen zur Unmöglichkeit. Die administrativen Mehrbelastungen für viele Unternehmen seien dergestalt, dass diese in vielen Fällen öffentlichen Ausschreibungen gleich ganz den Rücken kehrten.

Eine aktuelle Übersicht zu den Mindestentgelten der Bundesländer finden Sie hier.

Quelle: Handelskammer Hamburg

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