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Service, Nachrichten
17.12.2012, Rheinland-Pfalz

Erhöhung des Mindestlohns in Rheinland-Pfalz

Firmen, die ihren Mitarbeitern ein Mindestlohn von 8,70 € zahlen, haben bei der öffentlichen Auftragsvergabe in Rheinland-Pfalz die Nase vorn.

Ab 2013 dürfen in Rheinland-Pfalz öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro nur noch an Firmen vergeben werden, deren Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,70 € erhalten, sofern der Tarif nicht etwas anderes vorschreibt. Damit wird Rheinland-Pfalz Spitzenreiter, wenn es um den höchsten Mindestlohn in Deutschland bei der öffentlichen Auftragsvergabe geht. Dieser lag bisher um 20 Cent niedriger. Der Kabinettsbeschluss muss jedoch noch in eine Rechtsverordnung umgesetzt werden.

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