Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
18.02.2014, Deutschland

Erlass für Nassbaggerarbeiten

Das BMVI hat den Erlass „Öffentliches Auftragswesen – Stoffpreisgleitklauseln – Nassbaggerarbeiten“ veröffentlicht.

Für den Bereich Seeverkehr, Binnenschifffahrt und Wasserstraßen gab das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Erlass „Öffentliches Auftragswesen – Stoffpreisgleitklauseln – Nassbaggerarbeiten“ heraus. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr mit dem Erlass „Stoffpreisgleitklauseln in Bauverträgen“ angekündigt.

Hintergrund ist die Festlegung von Regelungen zur Anwendung der Stoffpreisgleitklausel für Nassbaggerarbeiten und von Vertragsbedingungen durch eine interministerielle Arbeitsgruppe (BMWi, BMF, BMVI) unter Beteiligung der Bauwirtschaft. Die Änderungen bei neuen Vergabeverfahren ergeben sich aus den Abschnitten 7.5.6, 8.1 und 8.3 des VHB-W, Teil 1 sowie des Abschnittes 14.6 des VHB-W, Teil 3 und den Vorgaben in den Formblättern 376-B, 377-B und 378-B sowie der Anlage 15-B. Der Erlass enthält Auszüge aus dem VHB-W, in denen die Änderungen/Ergänzungen markiert wurden.

Quelle: Monatsinfo 2/2014 von forum vergabe e.V.

Zurück
Ähnliche Nachrichten