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Service, Nachrichten
24.09.2019, Deutschland

Erlass zur Anwendung der HOAI

Nachdem der Europäische Gerichtshof am 4. Juli 2019 (Rechtssache C-377/17) festgestellt hat, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) nicht mit den Regeln des europäischen Binnenmarkts vereinbar sind (siehe Meldung vom 4.9.2019), hat das Bundesinnenministerium reagiert. Es veröffentlichte einen Erlass zur Anwendung der HOAI.

Zunächst stellt das Ministerium klar, dass Verträge der öffentlichen Hand mit Architekten oder Ingenieuren, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin als wirksam anzusehen seien. Zu Vergaben und Vertragsabschlüssen heißt es: „Bei der Vergabe von Planungsleistungen im Anwendungsbereich der HOAI dürfen […] Angebote nicht aus dem Grund ausgeschlossen werden, dass sie Mindesthonorarsätze unterschreiten oder Höchsthonorarsätze überschreiten.“ Die Bundesingenieurkammer informiert auf ihrer Internetseite ausführlich dazu.

Eine Novellierung der HOAI wird nun vorbereitet. Federführend ist dabei das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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