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Service, Nachrichten
23.07.2013, Deutschland

Erschwerter Eintritt in den russischen Markt

Um heimische Betriebe zu schützen, schafft die russische Regierung seit dem WTO-Beitritt zahlreiche Hürden für den Import ausländischer Waren.

Freier Handel wird für Russland zunehmend zum Fremdwort, klagen deutsche Unternehmen. Kraftfahrzeuge, Landtechnik, Maschinen, Telekommunikations- und Medizintechnik, Medikamente und Lebensmittel – für zahlreiche Waren hat Russland seit dem WTO-Beitritt zusätzliche Handelsbarrieren geschaffen. Die Regierung will ihre heimischen Betriebe schützen und ausländische Produzenten zur Fertigung vor Ort zwingen. Die EU-Kommission hat jetzt Beschwerde bei der WTO eingereicht.

Einschränkungen im Kraftfahrzeugimport

Beim Export von Kraftfahrzeugen nach Russland müssen ausländische Unternehmen verschiedenste Gebühren und Zölle zahlen. Neu seit dem 15. Juni ist ein Strafzoll, Antidumpingzoll, für leichte Nutzfahrzeuge aus dem Ausland, der für fünf Jahre gilt. Der Grund: Hersteller aus Deutschland, Italien und der Türkei wurde in einem abgeschlossenen Antidumpingverfahren vorgeworfen, ihre leichten Nutzfahrzeuge zu einem viel günstigeren Preis anzubieten als auf dem jeweiligen Herkunftsmarkt. Der Zoll betrifft Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen, variiert jedoch von Land zu Land. Deutschland muss den höchsten Satz von 29,6 Prozent tragen. Zusätzlich zu dem Antidumpingzoll wird der Regelzollsatz von 10 Prozent erhoben. Eine weitere Gebühr für ausländische Hersteller wird für Recycling von importierten PKWs erhoben. Russische Hersteller hingegen müssen lediglich eine Abwrackgarantie schriftlich festhalten. Die EU verlangte daher, dass alle Produzenten, auch russische, die Recyclinggebühr zahlen müssen. Die Durma stimmte dem zu, verschob aber die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzesentwurfs bis nach der Sommerpause, so dass das Gesetz frühestens im November 2013 verabschiedet wird. Trotz Beitritt in die WTO (World Trade Organization) werden die festgelegten Zollsätze im Beitrittsprotokoll von der russischen Regierung ignoriert und bislang nicht, wie vereinbart, gesenkt.

Technologietransfer im Maschinenbau

Russland benötigt dringend moderne Maschinen und Anlagen. Daher ist es ein erklärtes Ziel der Durma, ausländische Unternehmen zu Niederlassungen in Russland zu bewegen. Neben einer hohen Beschleunigung des Technologietransfers erwartet die russische Regierung auch eine Aus- und Weiterbildung von russischen Fachkräften sowie eine verbesserte Entwicklung der einheimischen Zulieferindustrie. Um dies voranzutreiben, wurde die Teilnahme von ausländischen Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen daraufhin beschränkt, dass diese Unternehmen vorher für für Ausschreibungen der öffentlichen Hand zugelassen sein müssen. Über Prüfanträge soll so sicher gestellt werden, dass in Russland keine analoge Technik oder Produkt hergestellt wird. Gibt es in Russland eine adäquate Lösung, ist der ausländische Hersteller von den öffentlich finanzierten oder bezuschussten Projekten ausgeschlossen.

Restriktionen im Medizintechnik- und Pharmabereich

Auch der Medizintechnikbereich kann von diesen Zulassungsverfahren in Zukunft betroffen sein. Hintergrund hierfür ist ein Gesetzesentwurf. Wird das Gesetz verabschiedet, können sich ausländische Unternehmen in diesem Bereich nur noch dann an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligen, wenn nicht mindestens zwei russische Hersteller vergleichbare Produkte anbieten. Da aber 95 Prozent des Marktes über öffentliche Ausschreibungen abgewickelt werden und zahlreiche Krankenhäuser und Polikliniken dem Staat zugeordnet sind, würde das Gesetz eine ungeheure Reichweite haben. Zumal in den Vergabeunterlagen nur noch die nötigsten Spezifikationen festgelegt sind. 2,5 Mrd. Euro investiert jährlich der russische Markt in medizintechnische Waren, wie Röntgengeräte oder Mikroskope. Damit belegt Russland den neunten Platz im internationalen Ranking.

Ähnlich verhält es sich im Bereich der Pharmaindustrie. Der oben beschriebene Gesetzesentwurf soll auch den Pharmaziebereich umfassen. Bislang ist aber noch unklar, ab wann man als russischer Hersteller gilt. Beginnt dies bereits beim Abpacken von Tabletten oder schon bei der Verwendung von russischen Wirkstoffen? Eine weitere Einschränkung müssen ausländische Unternehmen bei der Einführung ihrer Arzneimittel auf dem russischen Markt hinnehmen. Während Präparate von russischen Herstellern ohne umfangreiche Langzeitstudie auf den Markt kommt, verlangt die russische Regierung bei ausländischen Medikamenten, die nach höchsten internationalen Standards getestet wurden, weitere Untersuchungen in Russland. Dadurch verlängert sich die Zeit vor der Einführung und die Kosten erhöhen sich.

Der gekürzte Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von der deutschen Außenhandelsagentur Germany Trade & Invest auf Vergabe24 veröffentlicht und kann auf dem Portal der GTAI in seiner vollständigen Fassung nachgelesen werden.

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