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Service, Nachrichten
06.09.2018, Deutschland

EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen

Mit dem neuen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan erhalten EU-Unternehmen zukünftig unter anderem Zugang zu den Beschaffungsmärkten von 48 japanischen Großstädten.

Das am 17. Juli 2018 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan ermöglicht EU-Unternehmen zukünftig den Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten von 48 japanischen Großstädten. Die Firmen der Europäischen Union sollen sich gleichberechtigt zu japanischen Unternehmen bei Ausschreibungen beteiligen können. Die EU-Kommission informiert ferner, dass Hindernisse für die Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnsektor auf nationaler Ebene beseitigt werden.

Das Abkommen regelt darüber hinaus zahlreiche Einzelbereiche, insbesondere beim Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten. Es wurden aber auch Dienstleistungsmärkte wie die der Finanz- und Telekommunikationsdienstleitungen geöffnet. Die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite wurden als „gleichwertig“ anerkannt, „sodass Daten zwischen der EU und Japan nun sicher fließen können“. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens werden fast alle Zölle (insgesamt 1 Milliarde Euro jährlich) aufgehoben.

2019 endgültig in Kraft

Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sieht in der Vereinbarung „ein gutes Signal gegen den wachsenden Protektionismus in der Welt“ und bezeichnete das Abkommen als einen „handelspolitischen Volltreffer“.

Der Zeitplan sieht vor, dass das Abkommen im laufenden Jahr als EU-only-Abkommen im Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament ratifiziert wird. 2019 kann es dann endgültig in Kraft treten.

Quelle:

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