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Service, Nachrichten
08.07.2013, Deutschland

Export nach Russland

2014 tritt das neue Gesetz für öffentliche Ausschreibungen in Russland in Kraft. Der Export nach Russland bereitet jedoch immer noch Schwierigkeiten.

Das förderale Gesetz „Über das Vertragssystem im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ wurde am 5. April 2013 verabschiedet und wird am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Einzelne Bestimmungen werden jedoch erst später hinzukommen, so dass das Gesetz erst am 1. Januar 2017 vollständig rechtswirksam ist. Das Gesetz sieht neben einer öffentlichen Diskussion bei Ausschreibungen über eine Milliarde Rubel (etwa 24,6 Millionen Euro), bei denen ein einziger Bieter den Zuschlag erhält, auch ein einheitliches Informationssystem vor. Damit sollen die öffentlichen Ausschreibungen und das russische Vergabesystem transparenter gestaltet werden. Der Grund: Offiziell beläuft sich der Schaden durch Korruption jährlich auf etwa 1 Billion Rubel (etwa 24,6 Milliarden Euro). Auf der offiziellen Plattform zakupki.gov.ru werden derzeit Ausschreibungen veröffentlicht.

Russland und seine Zölle

Seit letztem Jahr ist zudem Russland Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), in der sich die 159 Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet haben, den Im- und Export von Waren zu vereinfachen und Zölle abzubauen. Die Realität sieht leider anders aus. Noch immer reihen sich LKW-Schlangen vor russischen Grenzübergängen und vor allem der ausländische Mittelstand wird vor erhebliche Hürden gestellt, wenn er Waren nach Russland einführen möchte. Zölle wurden nicht abgebaut, stattdessen werden immer neue Abgaben erhoben, etwa die Antidumpingzölle auf leichte Nutzfahrzeuge ab Juni 2013 oder die Abwrackgebühr auf den Import von Fahrzeugen aus dem Ausland. Um nicht noch weitere oder höhere Gebühren bei der Verzollung zahlen zu müssen, kommt es auf eine gute Vorbereitung an. Denn nur mittelständische Unternehmen mit einem Tochterunternehmen in Russland können als einheimischer Importeur direkt verzollen. Alle anderen Unternehmen benötigen entweder einen russischen Handelspartner oder einen Brokerdienst, der die Zollabwicklung übernimmt. Die Kontrolle und die Verantwortung trägt jedoch in jedem Fall der Exporteur selber. Das kann zu weiteren Problemen führen. Denn oftmals werden Nettopreise zu Bruttopreise oder auf den Papieren wird ein völlig anderes Produkt vermerkt. Höhere Zahlungen am Zoll selbst oder ein Strafverfahren sind die Folge.

Fehler im Vorfeld vermeiden

Um Zeit und Kosten zu sparen, müssen zunächst erst einmal alle Exportdokumente in russischer Sprache verfasst sein. Der Frachtbrief enthält die Details zur Ware selbst, Angaben zum Absender und Empfänger, die Zolltarifnummer und das Zollterminal, bei dem die Ware verzollt wird. Der Frachtbrief und die Handelsrechnung müssen in ihren Angaben übereinstimmen. Zu den Exportdokumenten gehören auch Ursprungszeugnisse und Produktzertifikate. Über die korrekten Produktzertifikate gibt der Zoll Auskunft. Um lange Warteschlangen an den Zollstellen in Russland zu vermeiden, sollte der Broker oder der russische Importeur an verschiedenen Zollstellen registriert sein, damit der LKW-Fahrer im Notfall auf eine Alternative zurückgreifen kann. Zudem muss drei Stunden vor Überschreitung der Grenze dem Zoll die Details der Lieferung übermittelt werden. Bei längeren Wartezeiten, die auch mal über ein Wochenende hinaus dauern können, werden zusätzliche Gebühren fällig, da die Zollterminals in privater Hand sind und sie sich die monopolähnliche Stellung fürstlich bezahlen lassen. Extra-Gebühren für Ein- und Ausfahrt, Entladung sowie die Zwischenlagerung im Kurzzeitzolllager sind dabei keine Seltenheit. Erst wenn die Einfuhrabgaben, wie Einfuhrumsatzsteuer, vollständig entrichtet wurden, wird verzollt.

Variable Zölle

Die Zölle selbst können zudem variieren. Neben einem Grundtarif, der je nach Ware zwischen 5 und 20 Prozent liegt, erhöht ein Multiplikator die Gebühren. Sowohl die Eingruppierung der Ware in den jeweiligen Grundtarif, als auch der Multiplikator, der mit Blick auf das Ursprungsland der Ware errechnet wird, sind nicht transparent dargestellt und können zu bösen Überraschungen führen. Auch die Zollabfertigungsgebühr kann sich verändern. Zwischen 10 und 2.400 Euro schwankt die Abgabe. Über 50 Prozent des russischen Haushaltsbudgets werden durch Zollabgaben getragen. Sinken die Exporte, steigt der Druck auf die Zöllner, die dann mehr als sonst, auf Fehlersuche sind, um die Zollgebühren erhöhen zu können.

Informationen zu den Exportbedingungen nach Russland erhalten Unternehmen etwa bei der zuständigen Aussenhandelskammer oder bei der Germany Trade & Invest, die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland für Außenwirtschaft und Standortmarketing.

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