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Service, Nachrichten
21.03.2013, Hessen, Nordrhein-Westfalen

Faire Vergabe

Für eine faire und nachhaltige Beschaffung: In Hessen gründete sich kürzlich ein Bündnis und in NRW wurde Mitte Februar eine Kompetenzstelle eingerichtet.

Mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und der Stiftung Umwelt und Entwicklung wurde Mitte Februar ein Projektbüro eingerichtet, dass die faire Beschaffung von Gütern und Dienstleistung im Land fördern soll. Begrenzt zunächst auf fünf Jahre unterstützt es die öffentlichen Vergabestellen von Land, Gemeinden, Städten und Landschaftsverbänden, die insgesamt rund 50 Mrd. Euro jährlich für Waren und Dienstleistungen aufwenden. Gemeinsam soll das Geld vor allem in faire und nachhaltig produzierte Produkte und Dienstleistungen investiert werden. Die Kosten der Kompetenzstellen übernehmen das Land und die Umweltstiftung. Das Projektbüro ist die Konsequenz aus dem am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Tariftreue und Vergabegesetz von NRW, das die Voraussetzungen für höhere Standards bei Beschaffungsprozessen schafft. „Mit dem Tariftreuegesetz haben wir eine gute Basis geschaffen. Nun müssen die Voraussetzungen von den Beteiligten auch genutzt werden. Dabei soll sie die Kompetenzstelle unterstützen.“, meint Ministerin Dr. Schwall-Düren.

In Hessen haben sich der hessische Landesverband des BUND, die NaturFreunde Hessen, das Zentrum Ökumene der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der DGB Hessen-Thüringen sowie das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN) zu einem Bündnis für eine faire Vergabe zusammengeschlossen. Das Bündnis betont deutlich, dass es mit dem bisherigen Vergabegesetz-Entwurf nicht einverstanden ist und es als „rückwärts gewandt“ bezeichnet. So fordert etwa das EPN, dass die ILO-Kernarbeitsnormen bei Vergaben von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen zwingend einzuhalten sind. Stefan Körzell, Vorsitzender des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen betont, dass das neue hessische Vergabegesetz die Vorgaben des Europäischen Gerichtshof beachten müsse und nicht mehr alle Tarifverträge bei der öffentlichen Vergabe zu Grunde gelegt werden könnten, aber auf Mindestlöhne, die durch das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden seien, könne problemlos Bezug genommen werden. Auch ein vergabespezifischer Mindestlohn sei genauso möglich wie weitreichende Tariftreuebestimmungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Naturfreunde Deutschlands im Landesverband Hessen fordern umfassende Standards bei der Neufassung des Gesetzes und dass der bestehende Handlungsspielraum ausgeschöpft werde. Der BUND will ökologische und soziale Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei der Beschaffung als gleichberechtigte Kriterien festgesetzt wissen. Die Beschaffung der öffentlichen Hand dürften nicht mehr nur kurzfristige ökonomische Kriterien berücksichtigen und würden so wichtige Impulse zur Entwicklung von umweltfreundlichen Produkten und Dienstleistungen an die freie Wirtschaft geben.

Quelle: Pressemitteilungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der DGB, Bezirk Hessen-Thüringen

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