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Service, Nachrichten
17.07.2015, Deutschland

Feilschen um das Honorar?

Das mögliche EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen HOAI-Verstößen löst Widerspruch aus.

Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Dienstleistungsrichtlinie löst intensiven Widerspruch aus.

Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, wies darauf hin, dass bereits mit der HOAI-Novelle 2009 alle von der Kommission kritisch gesehenen Punkte der deutschen Honorarordnung beseitigt worden wären.

Jeder Architekt, der nach Deutschland komme, um hier zu bauen, könne sein Preisrecht mitbringen. Lediglich bei Gründung einer deutschen Niederlassung sei er an das deutsche Preisrecht gebunden. Somit sei die HOAI eine reine Inländer-Regelung. Nach Auskunft der 16 Architektenkammern habe sich in den letzten Jahren kein einziger ausländischer Architekt über diese Regelung beschwert. Die Kommission, die sich insbesondere der Förderung von Wirtschaft, Wachstum und Beschäftigung verschrieben habe, verfolge mit einer derart formalistischen Vorgehensweise nicht ihre ursprünglich vertraglich festgelegten Ziele. Deutschland verfüge, so Ettinger-Brinckmann, über hohe technische Standards; die hohe Qualität deutscher Bauten sei international anerkannt.

Die HOAI sei eine transparente und bewährte Rechtsverordnung des Bundes, die auf Statistiken und Erfahrungen beruhe. Existiere sie nicht, müssten Einzelregelungen zwischen Architekt und Bauherr, zwischen Staat, Ländern und Kommunen getroffen werden. „Wie kann die Kommission glauben, dass sie hier sinnvolle Deregulierung betreibt? Welchen Vorteil hätte denn der aus anderen Ländern nach Deutschland kommende Architekt? Und welchen der Bauherr?“, fragt Ettinger-Brinckmann. Die HOAI sei auch im Sinne des Verbraucherschutzes wirksam: „Wenn Leistungen in Leistungsbildern und Leistungsphasen unstrittig definiert sind, sind Qualitätsanspruch, Arbeitsaufwand und Transparenz für die Auftraggeber ausreichend gesichert. Dafür ein diesen Leistungen entsprechendes Honorar im Wege einer verbindlichen Regelung zu definieren, dient Auftraggebern wie Auftragnehmern in gleicher Weise und trägt zur Sicherung des Rechtsfriedens bei“, so die BAK-Präsidentin.

Eine ganze Reihe von Rechtsgutachten belege die EU-Konformität der HOAI. Der Bundestag habe sich einmütig für den Erhalt der Freien Berufe und deren Honorarordnungen ausgesprochen. „Deutschland ist nicht trotz, sondern gerade wegen seiner wirtschaftspolitischen Regelungen ein Motor für ganz Europa. Viele Architekten kommen derzeit etwa aus Spanien nach Deutschland und finden hier gut bezahlte Arbeit.“

Nach wie vor gelte die auch wissenschaftlich belegte Tatsache, dass die Planungskosten lediglich einen einstelligen Prozentbetrag der Kosten des Bauwerks im Lebenszyklus ausmachten. Hier auf einen Preiskampf zu setzen, sei eindeutig das falsche Signal und volkswirtschaftlich bedenklich. Gute Planung amortisiere sich.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer vom 16. Juli 2015

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