Förderung grüner Straßenfahrzeuge gesetzlich vorgegeben
Der Änderung von VgV und SektVO folgte die europarechtlich geforderte Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge in deutsches Recht.
Aufgrund der Änderungen von VgV und SektVO müssen zukünftig Energieverbrauch und Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Straßenverkehrfahrzeugen in europaweiten Vergabeverfahren beachtet werden. Dies gilt ungeachtet der Form der Beschaffung (Kauf, Miete oder Leasing). Die Vergabestellen können Energieverbrauch sowie Emissionen durch zwingende technische Vorgaben bei der Ausgestaltung der Leistungsbeschreibung vorgeben. Daneben besteht die Möglichkeit, entsprechende Zuschlagskriterien vorzusehen. In diesem Fall ist eine verbindlich vorgegebene Methodik anzuwenden, wobei die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge berücksichtigt wird. Die Vorgaben sind allerdings dann nicht zwingend, wenn Fahrzeuge für hoheitliche Einsätze (z.B. Bundeswehr, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei) beschafft werden. Vergabestellen müssen diese Vorgaben zwingend beachten.
Praxistipp
Die gesetzliche Pflicht zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge als allgemeinpolitischem Ziel schränkt die Freiheit der Vergabestellen bei der Ausgestaltung ihrer Beschaffungsvorhaben ein. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die Vorgaben zur Angebotswertung in der vergaberechtlichen Praxis angenommen werden.
Verordnungen: Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), zuletzt geändert durch Art. 2 VO zur Änd. der VergabeVO sowie der SektorenVO vom 9. 5. 2011 (BGBl. I S. 800)
Quelle: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB