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Service, Nachrichten
09.06.2015, Deutschland

Forderung nach Nebenangeboten

Die Landesvereinigung Bauwirtschaft beklagt, dass bei der VOB keine Nebenangebote mehr zugelassen werden.

Die Landesvereinigung Bauwirtschaft beklagt, dass bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen keine Nebenangebote mehr zugelassen werden. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 7. Januar 2014 (Aktenzeichen X ZB 15/13) dürfen öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Ausschreibungen Nebenangebote grundsätzlich nicht mehr zulassen und werten, sofern der Preis das einzige Kriterium ist, nach dem ein Auftrag vergeben wird. „Baufirmen ist es damit unmöglich, der ausschreibenden Stelle alternative Lösungsmöglichkeiten anzubieten. Dadurch werden zahlreiche innovative Bauverfahren oder auch kostengünstigere Lösungen, die unsere Bauunternehmen anbieten könnten, von vornherein abgeblockt“, sagt Geschäftsführer Dieter Diener. Er fordert, in dieser Angelegenheit rasche Entscheidungen herbeizuführen, um den derzeitigen Stillstand zu beenden.

Durch Nebenangebote sind dem Verband zufolge Unternehmen in der Lage, einen „Plan B“ zu offerieren, an den der Auftraggeber bis dahin nicht gedacht habe. Nebenangebote technischen Inhalts machten es Bietern möglich, firmenspezifisches Know-how für die Verbesserung ihrer Wettbewerbsposition zu nutzen, woraus letztlich auch Auftraggeber wirtschaftliche Vorteile erzielen würden.

Im neuen Vergabehandbuch für den Straßen- und Brückenbau, das im Februar 2015 eingeführt wurde, hat nun auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verfügt, dass in Anlehnung an den Beschluss des BGH Nebenangebote generell nicht mehr zulässig sind, wenn nur der Preis zählt. „Damit werden den öffentlichen Auftraggebern auch bei nationalen Vergaben Scheuklappen verpasst“, kritisiert Diener. „Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Aufträge künftig nicht nur nach dem Preiskriterium vergeben werden.“ Es müsse ein transparenter gleichwertiger Vergleich zwischen Haupt- und Nebenangebot erfolgen, denn das Ausbremsen von Innovationen sei schädlich für den Wirtschaftsstandort.

Quelle: Staatsanzeiger, Ausgabe 21/2015

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