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Service, Nachrichten
17.12.2013, Deutschland

Geplante Projekte veröffentlicht

Das Umweltbundesamt hat die für 2014 geplanten Projekte online veröffentlicht. Die Ausschreibungen werden noch bekanntgegeben.

Die geplanten Projekte des Umweltbundesamtes (UBA) für den Umweltforschungsplan 2014 des Bundesumweltministeriums (BMU) auf den Internetseiten des BMU veröffentlicht. Die Forschungsprojekte sollen im Jahr 2014 beginnen. Neben dem Thema und der Kennzahl ist auch das betreuende Fachgebiet im UBA benannt. Das UBA wird den überwiegenden Teil aller Projekte als Aufträge im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren vergeben. Hierzu werden die entsprechenden Ausschreibungsverfahren zu gegebener Zeit auf dem zentralen Internetportal des Bundes sowie auf der Homepage des Umweltbundeamtes bekannt gegeben.

Anmeldungen von Eigeninteresse

Für ausgewählte Projekte können Institutionen oder Unternehmen, die ein begründetes inhaltliches Eigeninteresse an einem oder mehreren Forschungsprojekten haben, ihr Interesse für eine öffentlich-rechtliche Projektförderung (Zuwendung) bis Mittwoch, den 15.01.2014, beim Umweltbundesamt, Referat Z 6/ Bereich UFOPLAN, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau, schriftlich (keine E-Mail) anmelden. Unter www.umweltbundesamt.de/das-uba/ausschreibungen-zuwendungen sind die ausgewählten Projektthemen genannt.

Interessenten sollten angeben:

  • das Forschungsthema (laut Übersicht) und die Forschungskennzahl (FKZ)
  • den Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit für das zu bearbeitende Thema, zum Beispiel bisherige einschlägige Arbeiten oder wissenschaftliche Veröffentlichungen,
  • die personelle und technische Kapazität sowie das Eigeninteresse und die mögliche Finanzierungsbeteiligung.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bittet das UBA darum, Interessenanmeldungen für jedes einzelne Vorhaben getrennt vorzulegen. Die zuständigen Fachgebiete des Amtes werten die Anmeldungen aus. Je nach Interessenlage erfolgt dann eine gesonderte Bitte zur formellen Antragstellung. Werden Anmeldungen von Eigeninteresse nicht berücksichtigt, erfolgt keine Absage seitens des Umweltbundesamtes. Die Aufnahme eines Projekts in den Umweltforschungsplan 2014 bedeutet nicht, dass das UBA dieses auch tatsächlich vergibt.

Quelle: Umweltbundesamt, Presseinformation Nr. 49/2013

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