Handlungsleitfaden für ÖPNV
Der Handlungsleitfaden bietet Tipps bei Ausschreibungen von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straßen.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz bietet mit einem Handlungsleitfaden für die Anwendung des Art. 4 Abs. 5 und 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 einen ersten Überblick für öffentliche Aufgabenträger, den Betreiber von ÖPNV- und SPNV-Leistungen, Betriebsräte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der interessierten Öffentlichkeit.
Zum Handlungsleitfaden gelangen Sie hier.
Quelle: Vergabeblog.de vom 04/08/2015, Nr. 23163