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Service, Nachrichten
17.08.2015, Rheinland-Pfalz

Handlungsleitfaden für ÖPNV

Der Handlungsleitfaden bietet Tipps bei Ausschreibungen von öffentlichen Personenverkehrsdiensten auf Schiene und Straßen.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz bietet mit einem Handlungsleitfaden für die Anwendung des Art. 4 Abs. 5 und 6 VO (EG) Nr. 1370/2007 einen ersten Überblick für öffentliche Aufgabenträger, den Betreiber von ÖPNV- und SPNV-Leistungen, Betriebsräte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der interessierten Öffentlichkeit.

Zum Handlungsleitfaden gelangen Sie hier.

Quelle: Vergabeblog.de vom 04/08/2015, Nr. 23163

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