Hessischer Vergabeerlass verlängert
Unlängst wurde der Vergabeerlass in Hessen für das Jahr 2015 verlängert.
Kaum einer hat davon Notiz genommen: Auf die ursprünglich im Rahmen des Konjunkturpaketes eingeführten vergaberechtlichen Erleichterungen will man Land auf, Land ab nicht mehr verzichten: Nach Mecklenburg-Vorpommern hat auch Hessen seinen entsprechenden Vergabeerlass verlängert: “Der Gemeinsame Runderlass vom 1. November 2007, zuletzt geändert durch Erlass vom 2. Dezember 2013, wird […] wie folgt geändert: In Nr. 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Zahl “2014” ersetzt durch “2015”.”
Quelle: Vergabeblog.de vom 25/01/2015, Nr. 21381