Hessisches Mittelstandsförderungsgesetz in Kraft
Am 4. April trat in Hessen das Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft.
In Artikel 2 ist auch das Hessische Vergabegesetz untergebracht, das jedoch erst ab dem 1. Juli 2013 gilt. Das Gesetz basiert auf einem Entwurf der beiden Parteien CDU und FDP. Sowohl der Entwurf von Die Linke, als auch der Entwurf vom Bündnis90/Die Grünen, die ebenfalls in den Landtag eingebracht wurden, sind gescheitert. Die nunmehr geltende Fassung des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetz kann auf Vergabe24 abgerufen werden.