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Service, Nachrichten
10.04.2019, Deutschland

Hilfe bei Ausschreibungen der Wasserwirtschaft

Für eine rechtssichere Vergabe wurde der Leitfaden der DWA aktualisiert. Er dient vor allem bei Ausschreibungen der Wasser- und Abwasserwirtschaft als Hilfestellung.

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat das Merkblatt DWA-M 808 „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten für Bauleistungen“ aktualisiert und nun veröffentlicht. Der Fokus des Ratgebers liegt auf Ausschreibungs- und Vergabeverfahren der Wasser- und Abwasserwirtschaft im Anwendungsbereich der VOB/A, einschließlich der EU-Paragrafen (sogenannte VOB/A-EU). Mit dem DWA-Merkblatt „Handreichungen zur Ausschreibung und zur Wertung von Angeboten“, das im Juli 2008 erstmalig erschienen ist, hatte die DWA konkret und praxisorientiert Hilfen gegeben, die zu einer größeren Rechtssicherheit im Umgang mit ausschreibungs- und vergaberelevanten Fragen beitragen sollten.

Seitdem ist die VOB/A mehrfach geändert worden, sodass auch wesentliche Inhalte im Merkblatt DWA-M 808 nicht mehr zutrafen. Daher wurde das Merkblatt im Jahre 2011 von der DWA zurückgezogen. Die bis dahin hohe Verbreitung und Nutzung des Merkblatts hat die DWA veranlasst, das Merkblatt DWA-M 808 zu überarbeiten, sodass es in der jetzt aktualisierten Fassung den Interessenten wieder zur Verfügung steht.

In der vorangegangenen Fassung lag der Schwerpunkt der Empfehlungen bei der Wertung der Angebote. Mit der hier vorliegenden überarbeiteten Fassung werden auch die vorausgehenden Phasen einer Vergabe wie zum Beispiel die Erstellung der Vergabeunterlagen eingehender behandelt. In diesem Zuge wurde auch die Gliederung dieses Merkblatts an dem Prozessablauf einer vollständigen Vergabe orientiert. Damit werden Verfahrensstufen und deren Inhalte transparent und übersichtlich dargestellt.

Der Ratgeber kann kostenpflichtig über den Shop der DWA bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. vom 9. April 2019

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