Investitionen in ÖPNV
Insgesamt rund 7,3 Milliarden Euro sollen den Ländern bereitgestellt werden. Größter Empfänger in diesem Jahr ist Nordrhein-Westfalen.
Rund 7,3 Milliarden Euro werden den Ländern für die Durchführung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) bereitgestellt. Der Anspruch hierfür stehe ihnen aufgrund Artikel 106a des Grundgesetzes zu. Für die bestimmungsgemäße Verwendung seien die Länder selbst verantwortlich, Einfluss auf Leistungen oder Ausschreibungen habe sie nicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/537) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/411).
Anpassung der Regelung ab 2015
Zwischen 2008 und 2013 haben die Bundesländer insgesamt rund 41,6 Milliarden Euro für den ÖPNV erhalten. Größter Empfänger in diesem Jahr ist Nordrhein-Westfalen mit 1,15 Milliarden Euro, gefolgt von Bayern mit 1,09 Milliarden. Ab 2015 ist nach Angaben der Bundesregierung eine Anpassung der Regelung vorgesehen. Das Änderungsverfahren werde von Bund und Ländern vorbereitet. Die Antwort der Bundesregierung enthält außerdem eine detaillierte Auflistung der Leistungsbestellungen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für alle Länder.
Quelle: Deutscher Bundestag (Antwort der Bundesregierung (18/537) auf kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/411))