Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, soll die Versorgung mit Wasserstoff sichergestellt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wird das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz regeln (Drucksache 265/24). Vorgesehen sind darin auch vereinfachte Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren.
So soll es nach § 16 zum Beispiel möglich sein, mehrere Teil- oder Fachlose in einem Auftrag zusammen zu vergeben, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer sollen auch nach Aktenlage entschieden werden können. Eine mündliche Verhandlung würde nach dem Entwurf per Bild- und Tonübertragung möglich. Bei Abwägungsentscheidungen betont der Schriftsatz oft das „überragende öffentliche Interesse“ an der Beschleunigung des Ausbaus der Wasserstoffproduktion.
Der Gesetzentwurf wird am 28. Juni in erster Lesung im Parlament verhandelt. Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht das Vorhaben am 5. Juli. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass zentrale Elemente des Gesetzes noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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