Straßenschild mit „Koalition“ und durchgestrichenen „Koalitionsverhandlungen“ – Symbolbild für politische Kursänderung nach Regierungsbruch.
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Koalitionsvertrag: Beschaffungswesen vereinfachen, beschleunigen, digitalisieren

Vereinfachen, beschleunigen, digitalisieren – diese bekannten Ziele hat sich auch die zukünftige Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Höhere Wertgrenzen sind dafür ein zentrales Mittel, wie der Koalitionsvertrag von Union und SPD zeigt. Auch geht es in dem neuen Arbeitsplan von Schwarz-Rot nicht um die Lenkungswirkung, die die öffentliche Beschaffung etwa im Hinblick auf soziale und ökologische Aspekte haben kann, sondern darum, „das Vergaberecht auf sein Ziel einer wirtschaftlichen, diskriminierungs- und korruptionsfreien Beschaffung zurückzuführen.“ Es gelte der Grundsatz der mittelstandfreundlichen Vergabe.

Besondere Wertgrenzen für Start-ups

Auf Bundesebene sollen die Wertgrenzen bei Direktaufträgen für Liefer- und Dienstleistungen auf 50.000 Euro heraufgesetzt werden. Start-ups mit innovativen Leistungen erwähnen die Koalitionäre besonders: Für sie soll die Wertgrenze in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung bei 100.000 Euro liegen. Dies sind auch die Auftragswerte, ab denen ein zukünftiges Tariftreuegesetz auf Bundesebene greifen soll. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 15 Euro wird für 2026 angestrebt.

Um Bürokratie abzubauen, plant die neue Regierung unter anderem, Nachweispflichten auf ein Minimum zu reduzieren. Auch sollen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Vergabekammern zu den Oberlandesgerichten keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Insgesamt geht es darum, die öffentliche Beschaffung strategisch klug zu reformieren. Rahmenverträge und zentrale Vergabeplattformen stehen dabei im Fokus.

Schließlich zeigt sich der hohe Stellenwert von Verteidigung und Sicherheit. Innerhalb von sechs Monaten soll ein Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz für die Bundeswehr stehen, damit Vergabeverfahren kürzer werden. Für militärische Bauvorhaben soll es Ausnahmeregelungen im Bau-, Umwelt- und Vergaberecht geben.

Quellen:

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