Kommission erhöht gesetzlichen Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn soll steigen – das hat die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft in Berlin beschlossen.
Der vor mehr als drei Jahren eingeführte Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland soll nach einem Beschluss der Mindestlohnkommission ab dem kommenden Jahr in zwei Stufen steigen: Zum 1. Januar 2019 von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro. Dieser Beschluss wird nun durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung in Kraft gesetzt.
Die Anhebung des Mindestlohns kann sich nicht nur auf eine Preiserhöhung gegenüber dem Verbraucher auswirken. Auch Kostenkalkulationen für öffentliche Ausschreibungen werden durch einen höheren Mindestlohn womöglich beeinflusst.
Einhaltung des Mindestlohns auch auf Länderebene wichtig
Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) informiert, verfügen aktuell 14 von 16 Bundesländer über landesspezifische Vergabegesetze, in denen soziale Kriterien für die öffentliche Auftragsvergabe festgehalten sind. Ein Hauptkriterium ist dabei ein Vergabemindestlohn, der vielfach über dem bisherigen gesetzlichen Wert liegt. Diese Vergabegesetze gilt es in Hinblick auf den erhöhten gesetzlichen Mindestlohn zu prüfen und falls nötig zu überarbeiten.
Ferner ist in den Vergabegesetzen festgeschrieben, dass nur solche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die die geforderten Mindestlöhne einhalten. Die Einhaltung dessen wurde seitens der Bundespolitik noch einmal betont. So kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erneut schärfere Kontrollen an, da die 2015 eingeführte Lohnuntergrenze von Unternehmen noch vielfach unterlaufen werde. Die Überprüfung dessen wird somit zukünftig auch auf Länderebene im Vergabeprozess wichtiger.
Quelle:
- Deutsche Presse-Agentur
- DGB