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Service, Nachrichten
13.11.2013, Hamburg

Korruptionsregistergesetz tritt in Kraft

Am 1. Dezember 2013 tritt nun das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW)“ in Hamburg in Kraft.

Beschlossen von der Hamburger Bürgerschaft am 13. September wurde nun das auch als „Hamburger Korruptionsregistergesetz“ bekannte GRfW am 1. Oktober verkündet. Damit tritt es am 1. Dezember 2013 in Kraft. Mit dem Gesetz sollen öffentliche Auftraggeber dabei unterstützt werden, die Unternehmen im Rahmen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf ihre Zuverlässigkeit hin zu überprüfen. Das Gesetz erlaubt die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle, an die Vergabestellen nachgewiesene Rechtsverstöße melden können. Die eintragungsrelevanten Verstöße werden im Gesetz benannt. Die zentrale Informationsstelle soll die Meldung prüfen und entscheiden, ob eine Eintragung erfolgen soll. Wird ein Unternehmen im Register aufgenommen, so wird das Unternehmen sofort darüber informiert.

Neben der Eintragung kann die zentrale Informationsstelle auch eine befristete Vergabesperre verhängen, die das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen der Vergabestellen der Hansestadt Hamburg ausschließt. Nach Ablauf einer bestimmten Frist, wird der Eintrag getilgt. Die Frist ist abhängig vom jeweiligen Verstoß. Ein Beispiel: Bei Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße in Höhe von höchstens 1.000 Euro geahndet wurden und für die keine Vergabesperre ausgesprochen worden ist, beträgt die Frist ein Jahr. In enger politischer Abstimmung mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung beschäftigte sich die Hamburger Bürgerschaft mit dem Korruptionsregister. Der Landtag in Schleswig-Holstein beschloss am 27. September 2013 das „Gesetz zur Einrichtung eines Registers und zum Schutz fairen Wettbewerbs“.

Auf den Internetseiten der Lütcke & Wulff OHG kann das „Hamburger Korruptionsregistergesetz“ eingesehen werden.

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