LBIH Hessen: Verpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe
Ab 1. Juni 2021 akzeptiert der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge.
Der Landesbetrieb für Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat am 15. April 2021 bekanntgegeben, dass ab 1. Juni 2021 bei der Vergabe von Bau,- Liefer- und Dienstleistungen nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge zugelassen sind. Diese sind für alle Vergabeverfahren elektronisch in Textform über das AI Bietercockpit der Vergabeplattform des Landes Hessen abzugeben.
Interessenten, die an Vergabeverfahren des LBIH teilnehmen möchten, müssen sich folglich auf der Vergabeplattform Hessen registrieren und die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit bearbeiten.
Ausgenommen von der Verpflichtung zur eVergabe sind nur Ausschreibungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.
Quelle:
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Pressemitteilung vom 15.04.2021
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Allgemeines Hinweisblatt zur elektronischen Angebotsabgabe im Bereich der Vergabe von Bau,-Liefer- und Dienstleistungen
- Auftragsberatungsstelle Hessen, Auftragswesen aktuelle, Newsletter Mai 2021