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Service, Nachrichten
03.05.2018, Deutschland

Leitfaden für UfAB 2018 erschienen

UfAB 2018: Öffentlichen Auftraggebern steht ab sofort für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen ein neuer Praxisleitfaden zur Verfügung.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik teilte mit, dass die „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) vollständig überarbeitet worden ist. Unter Federführung der Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat berücksichtigt die neu entwickelte UfAB 2018 die aktuelle Rechtslage nach der letzten großen Reform im Ober- und Unterschwellenbereich des Vergaberechts. Hauptaugenmerk wird dabei auf die Verfahrensarten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Vergabeverordnung (VgV) und in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gelegt. Zudem sind neue Erkenntnisse und Entwicklungen aus Praxis und Rechtsprechung der IT-Vergabe im Praxisleitfaden aufgenommen worden. Die Empfehlung des IT-Beauftragten ist, dass die bisherigen UfAB-Versionen nicht mehr angewandt werden sollen.

Als Praxisleitfaden wird die UfAB für die Durchführung von IT-Beschaffungen angewandt und richtet sich direkt an die mit der Ausschreibung befassten IT-Beschaffer. Die aktuelle Version (UfAB 2018), entstanden unter der Mitwirkung der Beschaffungsexperten des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, orientiert sich in ihrer neuen Struktur an den wesentlichen Phasen des Beschaffungsablaufs:

  1. Planung einer Beschaffung
  2. Design einer Beschaffung
  3. Durchführung eines Vergabeverfahrens

Neu, laut Mitteilung des IT-Beauftragten, seien u.a. das Verfahren der Innovationspartnerschaft sowie eine grundsätzlich stärkere Vermittlung der Inhalte durch praxisgerechte Grafiken und Checklisten. Auch für Unternehmen der IT-Wirtschaft, die sich an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen, ergäben sich durch die Vereinheitlichung wesentliche Erleichterungen bei der Angebotserstellung. Nicht zuletzt solle durch die angestrebte Vereinheitlichung Verwaltungsaufwände reduziert und damit ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden.

Der Praxisleitfaden UfAB 2018 kann auf den Internetseiten des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik eingesehen und im PDF-Format heruntergeladen werden.

Quelle: Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik

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