Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
24.03.2014, Deutschland

Lokalkammern des EU-Patentgerichts stehen fest

Das künftige europäische Patentgericht erhält vier Lokalkammerstandorte in Deutschland: Hamburg, Mannheim, Düsseldorf und München.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas verkündete in einer Rede auf dem Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Deutscher Patentanwälte in der Hamburger Landesvertretung in Berlin die vier Lokalkammern des EU-Patentgerichts in Deutschland: Hamburg, Mannheim, Düsseldorf und München. Das EU-Patentgericht soll aus zwei Instanzen bestehen: Den Regional- und den Lokalkammern von 25 EU-Mitgliedstaaten sowie einer Zentralkammer in Paris mit Abteilungen in London und München. Der Minister zeigte sich überzeugt, dass das künftige Einheitliche Patentgericht mit seinen Zentral- und Lokalkammern und die nationale Gerichtsbarkeit sich gut ergänzen werden. Das europäische Einheitspatent soll künftig das nationale Patent ablösen. Dazu entsteht eine neue Gerichtsbarkeit, das Einheitliche Patentgericht. Eine entsprechende Übereinkunft war vor gut einem Jahr unterzeichnet worden. Die Ratifizierung steht noch aus.

Die Reaktionen aus den Ländern

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty begrüßte diese Entscheidung des Bundesjustizministers: „Damit wird sichergestellt, dass der Gerichtsstandort Düsseldorf dank seiner hohen Kompetenz auch künftig seinem Ruf als Weltpatentgericht gerecht werden kann. Mit regelmäßig über 7000 Patentanmeldungen jährlich ist Nordrhein-Westfalen einer der wichtigsten Patentstandorte im Bundesgebiet.“

„Das ist eine sehr gute Entscheidung für Hamburg“, sagte Justiz-Staatsrat Nikolas Hill. Die Hamburger Gerichte hätten im Patent-, Wettbewerbs- und Markenrecht einen bundesweit exzellenten Ruf. Bereits jetzt ist in Hamburg das Patentgericht für Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg angesiedelt. Es verhandelt rund 140 Patentrechtsstreitigkeiten pro Jahr.

„Mannheim ist international bekannt für seine gute Rechtsprechung in Patentstreitsachen. Ich freue mich, dass der Standort die hohe Qualität künftig auch als Lokalkammer des Einheitlichen europäischen Patentgerichts unter Beweis stellen wird.“, äußerte sich Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger zufrieden.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback begrüßte die Entscheidung des Bundesjustizministers: „Ich freue mich sehr, dass wir die Bundesregierung mit unseren Argumenten für die bayerische Landeshauptstadt überzeugen konnten. Im vergangenen Jahr kamen 27 Prozent der deutschen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt aus dem Freistaat. Damit liegt Bayern bundesweit an der Spitze!“

Das europäische Einheitspatent

Das europäische Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht wurde am 19. Februar 2013 von fast allen EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, zuletzt am 5. März 2013 von Bulgarien. Das Übereinkommen tritt in Kraft sobald 13 Vertragsstaaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland, es ratifiziert haben. Vor dem neuen EU-Gericht können Patentinhaber künftig Streitverfahren mit einheitlicher Wirkung der Entscheidung für alle vom Europäischen Patentamt erteilten Patente und für alle am Gerichtssystem teilnehmenden EU-Staaten führen. Die Schaffung einer europäischen Patentgerichtsbarkeit ist Teil einer umfassenden europäischen Patentreform, mit der für die innovative Wirtschaft ein zügiger grenzüberschreitender Patentschutz in Europa eingerichtet werden soll.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten