In Niedersachsen sollen zukünftig Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift „Nachhaltige Beschaffung“ wurde am 21. November auf der Kabinettsitzung in Hannover vorgestellt.
Die Regeln sollen für alle Vergaben ab Dezember 2023 gelten. Sie betreffen sowohl Liefer- und Dienstleistungen als auch Bauleistungen.
- Vorgesehen ist z. B., dass die Beschaffung von Lebensmitteln und Verpflegungsleistungen nachhaltiger ausgerichtet wird. Im Baubereich rücken nachwachsende Baustoffe und gütegesicherten Recyclingbaustoffe in den Fokus.
- Für die Landesverwaltung gibt es eine Negativliste mit Leistungen, die nicht mehr beschafft werden dürfen. Dazu gehören u.a. Einweggeschirr und Einwegbesteck.
- Die Lebenszykluskosten von Produkten und Leistungen sollen stärker beachtet werden.
Ziel der neuen Vorschriften ist es auch, die Unternehmen zu unterstützen, die schon auf nachhaltige Produkte setzen, diese aber nicht zum günstigsten Preis bei öffentlichen Ausschreibungen anbieten können. „Wirtschaftlichkeit bleibt das zentrale Gebot. Es ist aber kein Automatismus, dass immer das günstigste Produkt das wirtschaftlichste ist. Wir möchten die Unternehmen ermutigen, auf die von uns geschaffenen Anreize zu reagieren und mehr nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anzubieten.“, so Wirtschaftsminister Olaf Lies.
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