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Neue Situation für Planer & Architekten nach Änderung der Vergabeverordnung

Bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen müssen Planungsleistungen neuerdings grundsätzlich zusammengezählt werden – zuvor waren es nur gleichartige Planungsleistungen. Die Konsequenz ist wohl, dass mehr Vergaben jetzt europaweit auszuschreiben sind, da sie den Schwellenwert von 215.000 Euro schneller erreichen. Das bedeute Mehrarbeit auf beiden Seiten und berge die Gefahr, dass kleinere Planungsbüros die Teilnahme an Ausschreibungen scheuten, folgert die Bundesarchitektenkammer.

Wie rechtssicher die Verordnung ist, muss die Zeit zeigen. In den klärenden Ausführungen des Bundeswirtschaftsministeriums, die der Bundesrat bei seiner Zustimmung eingefordert hatte, heißt es jedenfalls dass „mittelständische Interessen (…) weiterhin zu wahren“ seien. Auch solle jede Vergabestelle im Einzelfall prüfen, ob „Planungsleistungen, die in ihrer Art auf unterschiedliche Weise erbracht werden, in funktionalem Zusammenhang stehen und zusammenzurechnen sind.“

Die Bundesarchitektenkammer will sich nun mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Thema austauschen, in der Hoffnung, dass Ausschreibungen von Planungsleistungen auch weiterhin in hohem Maße unterhalb des EU-Schwellenwerts stattfinden können.

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