Neue Verwaltungsvorschrift
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der VOB und VOL veröffentlicht.
Am 18. April 2016 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift (VV) zur „Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ veröffentlicht. Danach sind in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Vergabegesetzes M-V (VgG M-V) auch weiterhin der Wertgrenzenerlass, der Zubenennungserlass sowie die VOL/A – Ausgabe 2009 und die VOL/B – Ausgabe 2003 sowie die neue VOB – Ausgabe 2016 anzuwenden.
Quelle: Newsletter der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V., Ausgabe Mai 2016