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Service, Nachrichten
14.12.2016, Mecklenburg-Vorpommern

Neue Verwaltungsvorschrift

Mecklenburg-Vorpommern gab eine neue Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der VOB und der VOL heraus.

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Finanzministerium und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung die Verwaltungsvorschrift „Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen“ vom 27.10.2016 erlassen.

Die Verwaltungsvorschrift gilt für die Vergabe von Bauleistungen ab einem Wert von mehr als 50.000 Euro und weniger als 5.225.000 Euro sowie für Liefer- und für Dienstleistungen ab einem Wert von mehr als 10.000 Euro und weniger als 209.000 Euro (bzw. 418.000 Euro für Sektorenauftraggeber). Seit dem 15.11.2016 sind auf entsprechende Bauaufträge der 1. Abschnitt der VOB/A (Ausgabe 2016) vom 22.06.2016 und die VOB/B in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21.03.2016) bzw. auf entsprechende Liefer- und Dienstleistungsaufträge weiterhin der 1. Abschnitt der VOL/A vom 20.11.2009 sowie die VOL/B vom 05.08.2003 anzuwenden.

Die Bestimmungen des Wertgrenzenerlasses vom 19.12.2014, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 09.09.2015, bleiben anwendbar. Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift am 15.11.2016 ist die Verwaltungsvorschrift über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 23.03.2016 außer Kraft getreten.

Quelle: forum vergabe e.V., Monatsinfo 12/2016

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