Neues Personenbeförderungsgesetz
Mit Beginn des Jahres 2013 trat das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft und erfüllt so im deutschen Recht die EU-Verordnung 1370/2007.
Seit dem 1. Januar ist das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft. Im Rahmen der EU-Verordnung wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen. So wird in der Gesetzesänderung auf das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung geregelte Vergaberecht hingewiesen, dass einen fairen Wettbewerb im Öffentlichen Personennahverkehr ermöglichen soll.