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Service, Nachrichten
24.05.2013, Baden-Württemberg

Neues Tariftreue- und Mindestlohngesetz in BW

Der baden-württembergische Landtag hat das Landestariftreuegesetz für öffentliche Vergaben verabschiedet, das am 1. Juli in Kraft tritt.

In zweiter Lesung wurde am 10. April mit den Stimmen der grün-roten Mehrheit der Gesetzesentwurf zum Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg verabschiedet. Ab 1. Juli dürfen Land und Kommunen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde zahlen. Ziel ist es, das baden-württembergische Handwerk und den hiesigen Mittelstand vor Billiganbietern zu schützen, die ihren Mitarbeitern Dumpinglöhne zahlen und mit denen so die baden-württembergischen Unternehmen bei Ausschreibungen nicht konkurrieren können. Für Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid ist das Gesetz ein „Meilenstein auf dem Weg zum Musterland für gute Arbeit“.

Auf Vergabe24 unter „Gesetze & Verordnungen“ steht Ihnen das aktuelle Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg zur Verfügung.

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