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Niedersachsen: Erhöhte Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe gelten weiter

In seiner Pressemitteilung vom 1. April 2021 informiert das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung über die weiterhin geltenden besonderen Wertgrenzen bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wurde die Befristung bis zum 30.September 2021 verlängert. Danach schließen sich weiterhin erhöhte Wertgrenzen an.

Durch die schnelle und leichte Erteilung öffentlicher Aufträge sollen die niedersächsische Wirtschaft gestärkt und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abgemildert werden, so Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann.

Besondere Wertgrenzen bis zum 30. September 2021:

Bauleistungen:

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis 3 Millionen Euro
  • Freihändige Vergabe: bis 1 Million Euro

Dienst- und Lieferleistungen:

  • Freie Verfahrenswahl unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Direktauftrag: unterhalb von 214. 000 Euro für besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie möglich

Besondere Wertgrenzen vom 01. Oktober 2021 bis zum 31. März 2022:

Bauleistungen:

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: bis 1 Million Euro
  • Freihändige Vergabe: bis 200. 000 Euro

Dienst- und Lieferleistungen:

  • Freie Verfahrenswahl bis 100. 000 Euro
  • Direktauftrag: unterhalb von 214.000 Euro für besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
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