Erleichterungen bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ermöglichen es in der Corona-Pandemie, rascher bestimmte Waren beschaffen zu können. In Nordrhein-Westfalen aber kritisiert der Landesrechnungshof das Vorgehen der Regierung. Um zum Beispiel schneller an Schutzausrüstung zu gelangen, hatte das Finanzministerium Vergaberegeln gelockert. Aus Sicht des Landesrechnungshofes gingen die Beschaffer über Vorgaben des Bundes hinaus.
In dem Bericht wird mehrfach festgestellt, dass Hinweise des Rechnungshofs ignoriert worden seien. Das veranlasste die Experten dazu, den Landtag zu informieren – zumal sie Sorge hatten, dass bestimmte Lockerungen über die Pandemie hinaus bestehen bleiben und so das Vergaberecht längerfristig aufgeweicht werden könnte. Der Landtag solle von der Regierung einen Zwischenbericht zur Wirkungsweise der Maßnahmen verlangen und kritisch prüfen, ob Sonderregelungen weiter notwendig seien.
Kritisch bewertete die Behörde unter anderem die Aussetzung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) im Zusammenhang mit Vergaben für den Gesundheitsschutz und die Erhöhung der Wertgrenzen im Baubereich ohne eindeutigen Bezug zur Corona-Krise.
Die Vergabepraxis in NRW hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für Debatten gesorgt.
Quelle:
- Deutsche Presse-Agentur via “Zeit”
- Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ( Bericht zu vergaberechtlichen Maßnahmen
während der Corona-Pandemie) - dpa