Erhöhung der Wertgrenzen
In Hamburg werden die Wertgrenzen für Ausschreibungen nach VOL/A mit sofortiger Wirkung erhöht.
Die Finanzbehörde Hamburg gibt eine zweckgebundene Erhöhung der Wertgrenzen bekannt. Diese gilt für Freihändige Vergaben für Lieferungen und Leistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), die mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Zusammenhang stehen. Die Wertgrenzen wurden auf den Wert bis unter den EU-Schwellenwert für Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (§ 2 Abs. 1 Vergabeverordnung) festgelegt. Diese Änderung ist zeitlich auf den 31.12.2016 begrenzt.
Die Verpflichtung, bei Freihändigen Vergaben mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, bleibt weiterhin bestehen.
Quelle: Handelskammer Hamburg