Unbefristete Wertgrenzenregelung in Hamburg
In der Hansestadt Hamburg gelten bis auf Weiteres die bisherigen Wertgrenzen. Lediglich eine kleinere Abwandlung wurde in den Regelungen vorgenommen.
Hamburg hat die Wertgrenzenregelung unbefristet verlängert. Seit dem 1. Januar 2013 können Liefer- und Dienstleistungen ohne gesonderte Begründung bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro netto weiterhin beschränkt ausgeschrieben werden. Freihändige Vergaben in diesem Bereich dürfen jedoch nur noch bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro netto erfolgen. Für Bauaufträge gelten die bisherigen Wertgrenzen. Demnach können im Baubereich Vergaben bis 100.000 Euro netto freihändig, bis 1 Mio. Euro netto beschränkt ausgeschrieben werden. Bei beschränkten Ausschreibungen ab 150.000 Euro netto und freihändigen Vergaben ab 50.000 Euro netto gilt die ex-post-Transparenz.