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Service, Nachrichten
21.11.2016, Berlin

Politische Nutzung

Die neue Berliner Landesregierung hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der auch das Thema Vergabe streift.

Auf 177 Seiten in fünf Kapitel unterteilt hat sich die neue Berliner Landesregierung bestehend aus SPD, DIE Linke und Bündnis 90/Die Grünen auf eine Koalitionsvereinbarung für den Zeitraum 2016 bis 2021 verständigt. In mehreren Punkten findet sich dort auch das öffentliche Auftragswesen wieder. Der BITKOM hat in einem Rundschreiben an die Mitglieder die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Die Vergabe in der Koalitionsvereinbarung

Die neue Regierung will bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Chancen von regionalen Handwerksfirmen stärken, etwa durch die Ausschreibung in kleineren Losen. Zudem soll der Mindestlohn trotz Einführung einer bundesweit gesetzlichen Regelung eigenständig in Berlin festgeschrieben werden. Ab 2017 beträgt der Mindestlohn in Berlin 9,00 Euro. Aller ein bis zwei Jahre soll er entsprechend angepasst werden.

Die soziale, nachhaltige und innovative Beschaffung wird durch die Koalition unterstützt. Im Bereich der Innovation sollen die Kriterien verbindlich gefasst werden und eine Änderung des Haushaltsrechts ist vorgesehen, um „noch nicht am Markt erprobte Produkte und Dienstleistungen zu verwenden (`Experimentierklausel´)“.

Um eine bessere Effizienz zu erreichen, soll die Anzahl der Vergabestellen durch zentrale Vergabestellen reduziert werden. In Absprache mit Kammern, Innungen und Verbänden soll die eVergabe vorbereitet und eingeführt werden, um KMU die Teilnahme an Ausschreibungen zu erleichtern.

Vor einer Ausschreibung sollen die Berliner Bezirke zudem prüfen, ob eine Bündelung bzw. bezirksübergreifende Vergabe etwa im Bereich Sportgeräte, Schulküchen, etc. möglich ist.

Die vollständige Koalitionsvereinbarung ist auf den Internetseiten von Bündnis 90/Die Grünen einsehbar.

Quelle: BITKOM

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