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Service, Nachrichten
16.04.2019, Deutschland

Rechtsrahmen für nachhaltige Beschaffung ausnutzen

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft ist unzufrieden mit dem Stellenwert von Nachhaltigkeit in der öffentlichen Beschaffung.

„Nachhaltige Beschaffung muss in allen Verwaltungen Chefsache werden“ fordert Peter Kurth. Er ist Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft (BDE) und unzufrieden mit dem geringen Stellenwert, den Umwelt und Nachhaltigkeit bislang in der öffentlichen Beschaffung haben. Dabei, so sagt er, müsse nur der schon lange bestehende Rechtsrahmen genutzt werden.

Anlass der BDE-Forderung ist eine Aktualisierung des Rechtsgutachtens „Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ durch das Umweltbundesamt vom März. Öffentliche Beschaffungsstellen dürften sowohl oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte die Umweltaspekte in der Beschaffung berücksichtigen, heißt es dort. Das Gutachten legt auch dar, wie das möglich ist – etwa durch Gütezeichen, den Einbezug von Lebenszykluskosten oder durch die ausdrückliche Zulassung von Nebenangeboten – also Angeboten, die von den Ausschreibungsbedingungen abweichen.

Vergebene Chance

Für BDE-Präsident Kurth ist das zögerliche Einbeziehen von Nachhaltigkeitskriterien durch die Beschaffer eine ungenutzte Chance. Schließlich sei die öffentliche Hand der Treiber beim Einsatz von Recyclingrohstoffen und könne dem sogenannte Green Procurement einen Schub geben.

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