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Service, Nachrichten
03.02.2015, Deutschland

Rundschreiben zum Öffentlichen Auftragswesen

Das BMWi veröffentlichte ein Rundschreiben zur Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit.

Zur Anwendung von § 3 EG Abs. 4 Buchstabe d VOL/A, § 3 Abs. 4 Buchstabe c VOF und § 6 Abs. 2 Nr. 4 SektVO – Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb/Dringlichkeit wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein aktuelles Rundschreiben vorgelegt.

In diesem wird auf den sehr engen Anwendungsbereich der Ausnahmevorschriften hingewiesen, „die aus äußerst dringlichen zwingenden Gründen Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb ermöglichen“. In dem Rundschreiben werden neben der Voraussetzung für einen Verzicht auf eine europaweite Bekanntmachung (Unvorhersehbarkeit, Äußerste Dringlichkeit, Kausalzusammenhang) auch die Risiken sowie organisatorische Maßnahmen von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgeführt.

Zum Rundschreiben gelangen Sie auf den Internetseiten der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: BMWi, Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern

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